Garantie

Gegenüber Endabnehmern unserer Produkte übernehmen wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, insbesondere unter Ausschluss der Haftung für Folgeschäden, die Garantie für Mängel, die beim Gefahrübergang vorhanden waren, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung:

  1. Für FAKRO Dachfenster, Anschlussprodukte und Eindeckrahmen leisten wir 10 Jahre Garantie, beginnend am Tage des Kaufs. Als Bestätigung gilt die Rechnung. Kann der Kunde den Schaden leicht selbst beheben, umfasst unsere Garantie die kostenlose Zusendung der benötigten Ersatzteile. In allen anderen Fällen erledigen wir die Arbeiten vor Ort durch unsere Servicetechniker. Von der Garantie ausgenommen sind Mängel, die nicht auf unsere Produkte selbst, sondern auf bauliche Gegebenheiten, Fremdeinwirkungen, unsachgemäße Behandlung oder Nichtberücksichtigung von Hinweisen in unseren Einbau- oder Bedienungsanleitung zurückzuführen sind. Bei Scheibenbrüchen wird grundsätzlich Fremdeinwirkung angenommen.
  2. Bei fachgerechtem Einbau unserer Fenster mit original FAKRO Eindeckrahmen, FAKRO Dämm- und Anschlussprodukten und Original FAKRO Innenfutter erstreckt sich die Garantie auch auf die Dichtigkeit der Anschlüsse rings um das Fenster herum.
  3. Für Dekorations- und Sonnenschutzprodukte sowie Rollläden beträgt die Garantie 2 Jahre, beginnend am Tage des Kaufs. Als Bestätigung gilt die Rechnung.
  4. Bei Rollläden erfolgen die Arbeiten wie bei Fenstern vor Ort durch unseren Service, wenn sie nicht durch die Übersendung von Ersatzteilen erledigt werden können.
  5. Für Elektro-Motoren und Steuerzentralen beträgt die Gewährleistung 2 Jahre.
  6. Für Austauschteile leisten wir die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
  7. Jedes Fenster ist mit einem Typenschild versehen, das sich in der rechten oberen Ecke des Flügels befindet. Dieses Typenschild ermöglicht eine einfache Identifizierung des Produktes, unter anderem nach dem Typ und der Fenstergröße sowie nach dem Produktionscode.
  8. Bei Hagelschlag gibt es 30 Jahre Garantie auf ESG Scheibe.